Zehn Fragen vor dem Start
Kurz beantwortet. Weitere Fragen zum Datenschutz beantwortet der Betreiber auch ohne Konto: Mail genügt.
Welche Mandantendaten erreichen die KI?
Keine, wenn die Anweisung so gestellt wird, wie notaveo sie verlangt: ohne Namen, Geburtsdaten, Anschriften, Grundbuch- und Kontodaten. Die Falldaten kommen erst in Word hinein, wenn der Entwurf fertig ist. Ein Prüfprogramm ohne KI durchsucht jede Anweisung vor dem Aufruf nach solchen Angaben und hält sie an; weiter geht es nur, wenn ein Mensch bestätigt, dass keine echten Daten enthalten sind, und das wird protokolliert. Das Programm erkennt Muster, nicht jeden Namen. Namen aus der Kanzlei, die in den eigenen Bausteinen stehen, etwa von Notaren und Mitarbeitenden, und die Kanzleianschrift gehen nur als Platzhalter an die KI und werden danach zurückgetauscht. Gemessen am 09.10.2026: 312 Kanzleinamen in den Bibliotheken, keiner davon im ausgehenden Text, mit zwei unabhängigen Gegenproben. Jedes Prüfsiegel zeigt diese Zählung.
Was passiert mit den Vorlagen der Kanzlei, und ist das DSGVO-konform?
Aus den Vorlagen entsteht eine Bibliothek aus Bausteinen, Wort für Wort der eigene Text. Sie gehört der Kanzlei, außer ihr sieht sie nur der Betreiber, und sie lässt sich jederzeit vollständig exportieren. KI-Anbieter ist Anthropic in den USA; er darf nach seinen Geschäftsbedingungen nichts davon zum Training verwenden. Die Kanzlei schließt mit dem Betreiber einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Anthropic arbeitet als Unterauftragsverarbeiter auf Grundlage seines Auftragsverarbeitungsvertrags mit den EU-Standardvertragsklauseln, denn Anthropic ist nicht unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert. Diese Absicherung greift auch dann, wenn trotz aller Vorkehrungen ein Personenbezug entsteht. Beim Anbieter werden die Daten nach höchstens 30 Tagen gelöscht.
Erfindet die KI etwas, und würde man es merken?
Erstens ein Prüfprogramm ohne KI, das jede Anweisung vor dem KI-Aufruf prüft. Zweitens darf die KI nur aus den Bausteinen der Kanzlei formulieren; wo keiner passt, steht der Satz gelb, und blau ist der Kanzlei-Standard, der nicht diktiert wurde. Drittens liest eine zweite KI den Entwurf blind gegen die Anweisung. Viertens prüft wieder ein Programm, dass jede Markierung im Word ankommt. Was zu prüfen ist, steht auf einen Blick fest.
Wie viel Arbeit macht das?
Die Anweisung wird diktiert oder getippt, ohne Namen und Falldaten; die kommen zum Schluss in Word. Rund zehn Minuten später liegt der Entwurf als Word-Datei mit Markierungen und Prüfblatt vor. Das Einlesen der Vorlagen übernimmt der Betreiber; welche Formulierung bei welcher Konstellation gilt, entscheidet die Kanzlei mit einem Klick unter „Regeln“. Nichts zu installieren, kein neues Gerät.
Wer beim Betreiber hat Zugriff, und ist er zur Verschwiegenheit verpflichtet?
Zugriff hat nur der Betreiber, Rainer Philipp (Denkhandwerk). Bevor die erste Vorlage eingelesen wird, verpflichtet er sich schriftlich zur Verschwiegenheit, gegenüber Notariaten nach § 26a BNotO, gegenüber Anwaltskanzleien nach § 43e BRAO. Jede Einsicht über die Oberfläche von notaveo wird protokolliert und ist für die Kanzlei sichtbar. Als Verwalter des Servers kann er technisch auch direkt auf die Daten zugreifen; dieser Zugang ist nur zur Wartung und Fehlersuche erlaubt und im Vertrag geregelt, ein Protokoll dafür wird eingerichtet.
Unsere Vorlagen sind alte Urkunden mit echten Namen. Was passiert damit?
Das Einlesen übernimmt der Betreiber. Bevor eine KI den Text sieht, ersetzt ein Programm auf seinem Rechner Namen und Falldaten früherer Beteiligter durch Platzhalter; was das Programm nicht sicher erkennt, prüft er anhand einer Restliste von Hand. Blanko-Muster ohne Falldaten brauchen das nicht. Die Dateien, aus denen die Bibliothek entsteht, löscht der Betreiber auf Wunsch der Kanzlei jederzeit, spätestens bei Vertragsende. Auch die Endfassung wird zurückgemeldet, bevor echte Daten eingetragen sind; dasselbe Prüfprogramm durchsucht sie und speichert nichts, wenn es Personendaten findet.
Was ist, wenn das Projekt endet?
Der Server steht bei Hetzner in Nürnberg, jede Kanzlei ist getrennt, jeder Zugang lässt sich mit Zwei-Faktor-Anmeldung schützen, und es gibt eine tägliche verschlüsselte Sicherung. Bibliothek, Entwürfe und Prüfblätter lassen sich jederzeit exportieren. Wer den Betrieb im eigenen Haus will, kann notaveo auf einem eigenen Server laufen lassen.
Was kostet es?
notaveo ist ein Pilotprojekt; die Konditionen werden im Gespräch vereinbart. Die Kosten beim KI-Anbieter liegen gemessen zwischen 0,75 € und rund 3 € je Urkunde, Entwurf und Endfassung zusammen.
Muss die Kanzlei wegen der EU-KI-Verordnung (AI Act) etwas tun?
notaveo trifft keine Entscheidung über Menschen; geprüft, geändert und beurkundet wird wie bisher durch den Notar. Nach vorläufiger Einordnung ist es kein Hochrisiko-System im Sinne der KI-Verordnung. Die Pflichten der Kanzlei: wissen, was das Werkzeug tut (Art. 4, KI-Kompetenz), und nichts Ungeprüftes herausgeben. Jede Pilotkanzlei erhält eine Systemdokumentation nach dem Muster der KI-Verordnung: welche Daten wohin gehen, welches Modell arbeitet, welche Prüfungen laufen.
Wer haftet, wenn ein Fehler durchrutscht? Und bei einer Datenpanne?
Für den Entwurf der Notar, wie bei jedem Entwurf, den eine Mitarbeiterin vorbereitet. notaveo ändert daran nichts; es macht die Prüfung leichter, weil alles, was nicht aus den eigenen Bausteinen stammt, markiert ist und nichts still ergänzt oder weggelassen wird. Für eine Datenpanne beim Betreiber regelt der Vertrag die Meldung an die Kanzlei, unverzüglich und spätestens nach 24 Stunden, und die Haftung.